⏰ Letzte Chance: Steuerabzug für Renovationen nur noch bis 2027 möglich!
Wichtiger Hinweis für Hausbesitzer in der Schweiz: Die steuerliche Anerkennung von Renovations- und Unterhaltskosten steht vor einem dramatischen Wandel. Ab 2028 wird der Abzug von Unterhaltskosten für selbstgenutztes Wohneigentum abgeschafft – nach der Abstimmung vom 28. September 2025 ist das besiegelt!
Francesco Frasca
2. Dezember 2025
Renovationen
Warum jetzt renovieren? Die harten Fakten
Bis 2027 voll absetzbar: Werterhaltende Renovationen (Fassaden, Bäder, Dächer) sowie energiesparende Massnahmen (WDVS, Heizungsmodernisierung) können Sie pauschal oder effektiv von der Einkommenssteuer abziehen – je nach Kanton bis zu 20% des Eigenmietwerts!
Übertrag auf Folgejahre möglich: Energiesparinvestitionen dürfen seit 2020 auf bis zu 3 Jahre verteilt werden, wenn sie das Einkommen übersteigen.
Ab 2028 Schluss: Keine Abzüge mehr für Renovationen auf selbstgenutztem Wohneigentum. Der Boom an Sanierungen läuft bereits – handeln Sie, bevor Preise steigen!
Die perfekte Lösung: ALPHAVIVO – Ihr Spezialist für steueroptimierte Renovationen
Bei ALPHAVIVO AG planen und setzen wir Sanierungen um, die maximal steuerlich absetzbar sind:
Unsere Top-Empfehlungen für 2025/2026:
Fassaden- & Außenputzsanierung – Kratzputz, WDVS mit Armierung: Werterhalt + Energieeinsparung
Badsanierung – Komplette Neuinstallation mit barrierefreien Lösungen: 100% absetzbar
Innenrenovation – Gipserarbeiten Q4, Malerarbeiten, Natursteinböden: Perfekt dokumentiert fürs Steueramt
Heizungs- & Sanitär-Upgrade – Boilererneuerung, Warmwassersysteme: Energiesparen mit Übertrag
Facility Modernisierung – HLKS-Wartung inklusive: Langfristiger Werterhalt
Jetzt handeln – Steuern sparen – Wert steigern!
Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihr unverbindliches Angebot!


